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Eine private Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, falls die versicherte Person durch einen Unfall eine dauerhafte Gesundheitsschädigung erleidet. Wichtig ist die Vereinbarung einer ausreichend hohen Invaliditätsleistung, deren Höhe sich am Grad der Invalidität orientiert. Mit diesem Online-Vergleich können Sie die gewünschten Versicherungssummen vorgeben und erhalten eine Übersicht günstiger Unfallversicherungen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente in vereinbarter Höhe, wenn die versicherte Person ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Damit gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung heute mit zu den wichtigsten Versicherungen. Ganz wichtig sind jedoch gute Versicherungsbedingungen! Hier finden Sie Informationen, Tipps und einen Vergleich zum Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wer im Falle seines Ablebens seine Hinterbliebenen vor finanzieller Not bewahren will, kann dies preiswert mit einer Risikolebensversicherung erreichen. Besonders wichtig ist dies für junge Familien und Ehe- oder Geschäftspartner, die zur Verwirklichung Ihrer Ziele größere Darlehen aufgenommen haben. Wie groß die Beitragsunterschiede sein können und welche Risikolebensversicherungen günstig sind, können Sie mit diesem Versicherungsvergleich testen.
Eine Hausratversicherung ersetzt Schäden am Hausrat, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchsdiebstahl, Raub, Leitungswasser, Sturm oder Hagel enstanden sind. Wer den Verlust seines Hausrats finanziell nicht ausgleichen könnte, sollte den Abschluß einer preiswerten Hausratversicherung prüfen.
Grundprinzip der Versicherung
Alfred Manes definiert Versicherung als „die gegenseitige Deckung zufälligen, schätzbaren Geldbedarfs zahlreicher gleichartig bedrohter Wirtschaften“, Karl Hax als „die planmäßige Deckung eines im einzelnen ungewissen, im ganzen aber schätzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs“. Eine gesetzliche Definition besteht nicht.
Damit ist Versicherung die nach dem Wahrscheinlichkeitsprinzip arbeitende wirtschaftliche Absicherung von Risiken gegen Beitragszahlung; sie wird entweder nach dem Assoziationsprinzip als Gegenseitigkeitsversicherung oder nach dem Spekulationsprinzip als Erwerbsversicherung betrieben. Die Rechtsordnung trennt das Versicherungsrecht in das immer umfangreicher werdende Sozialversicherungsrecht und das Privatversicherungsrecht, das wiederum Versicherungsunternehmensrecht, Versicherungsaufsichtsrecht und Versicherungsvertragsrecht umfasst. Das Versicherungsvertragsrecht ist besonderes Schuldvertragsrecht und als solches das den Besonderheiten des Versicherungsvertrages gerecht werdende Sonderprivatrecht.
Antike Vorformen der Gegenseitigkeitsversicherung begegnen uns in den ägyptischen, griechischen und römischen Begräbnisvereinen (collegia tenuiorum), die mittels regelmäßiger Beiträge für ein anständiges Begräbnis ihrer Mitglieder und für den Totenkult sorgten. Die bis in die Neuzeit fortwirkende Entwicklung der Gegenseitigkeitsversicherung beginnt jedoch erst im frühen Mittelalter in Nordeuropa mit der auf einem gegenseitigen Treueverhältnis beruhenden und sich zur gemeinsamen Erfüllung religiöser, politischer, wirtschaftlicher und geselliger Zwecke zusammenschließenden Gilden und Genossenschaften, die sich bevorzugt der gemeinschaftlichen Risikoübernahme und Hilfeleistung bei Tod, Brand, Viehsterben, Schiffbruch und Gefangennahme widmeten. Im 17. und 18. Jhdt. entstanden auf staatliche Initiative die ersten öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten.
Die versicherbaren Risiken sind sehr vielfältig, lassen sich aber auf wenige Risikogruppen reduzieren, die allerdings keine exakten Grenzen haben: